RATGEBER · STAND: 22. OKTOBER 2026
Winterreifen auf Anhängern: Was gilt 2026 in Deutschland und Europa?
Wenn Schnee, Eis und Schneematsch die Straßen bedecken, stellt sich vielen Anhängerbesitzern die Frage: Brauche ich Winterreifen auf meinem Pkw-Anhänger? Und dürfen Anhängerreifen weiterhin nur mit M+S-Kennzeichnung unterwegs sein?
Die Antwort für Deutschland lautet: Für Anhänger besteht auch im Winter 2026/2027 keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Trotzdem müssen Anhängerreifen technisch geeignet und verkehrssicher sein. Wir erklären die Vorschriften für Anhänger von 750 kg bis 3.500 kg und darüber hinaus, zeigen wichtige Unterschiede in Europa und geben Tipps für winterliche Fahrten.
Winterreifenpflicht: Was gilt für Zugfahrzeug und Anhänger?
Nach § 2 Absatz 3a StVO gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge. Sie greift bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Für betroffene Pkw müssen dann geeignete Reifen auf allen Rädern montiert sein.
Ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug. Deshalb fällt der übliche Pkw-Anhänger nicht unter diese besondere Winterreifenpflicht. Er darf grundsätzlich auch bei winterlichen Straßenbedingungen mit zulässigen Sommer- oder Anhängerreifen gefahren werden, sofern die allgemeinen Anforderungen erfüllt sind.
Wichtig: Die Ausnahme für den Anhänger gilt nicht für das Zugfahrzeug. Ein Pkw benötigt bei den genannten Witterungsbedingungen entsprechend gekennzeichnete Winter- oder Ganzjahresreifen.

Auch 3.500-kg-Anhänger benötigen in Deutschland keine Winterreifen
Die deutsche Winterreifenpflicht hängt nicht vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers ab. Für einen üblichen Anhänger gilt sie daher weder bei 750 kg noch bei 1.300 kg, 2.000 kg, 2.700 kg oder 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Das betrifft beispielsweise Kastenanhänger, Hochlader, Autotransporter, Kipper und Wohnwagen. Auch schwerere Anhänger fallen nicht allein aufgrund ihres Gewichts unter die spezielle Winterreifenpflicht des § 2 Abs. 3a StVO.
Die allgemeingültigen Vorgaben für geeignete, unbeschädigte Reifen und insbesondere die zulässige Tragfähigkeit und Mindestprofiltiefe gelten selbstverständlich weiterhin. Für das motorisierte Zugfahrzeug gelten bei winterlichen Straßenverhältnissen eigene Winterreifenregeln.
M+S und Alpine-Symbol: Was ist am Anhänger vorgeschrieben?
Seit dem 1. Oktober 2024 reichen Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung bei Kraftfahrzeugen, die unter die situative Winterreifenpflicht fallen, nicht mehr aus. Diese Fahrzeuge benötigen bei entsprechenden Wetterverhältnissen Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke).
Für einen gewöhnlichen Anhänger bedeutet das jedoch keine Pflicht zum Alpine-Symbol. Auch ein zulässiger Anhängerreifen mit M+S-Kennzeichnung ohne Schneeflockensymbol kann in Deutschland weiterhin verwendet werden.
Die Buchstaben M+S allein sind allerdings kein verlässlicher Nachweis für geprüfte Wintereigenschaften. Sie garantieren nicht, dass ein Reifen bei Schnee oder Eis besser haftet als andere Reifen.
Welche Profiltiefe ist bei Anhängerreifen erforderlich?
Gemäß § 36 Absatz 3 StVZO beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei Anhängerreifen 1,6 mm im Hauptprofil. Bei häufigem Einsatz auf Schnee oder nasser Straße sind mindestens 4 mm als vorsichtige Orientierung sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Reifenwahl sind außerdem die passende Reifengröße, ausreichende Tragfähigkeit (Lastindex), geeigneter Geschwindigkeitsindex sowie der vorgeschriebene Reifenluftdruck entscheidend. Kontrollieren Sie auch das Reifenalter und sichtbare Schäden.
Sicher durch den Winter: Der Check für Ihren Anhänger
Vor einer Fahrt bei winterlicher Witterung sollten Sie Reifenluftdruck und Profil kontrollieren. Prüfen Sie die Reifen auf Risse, Beulen und Fremdkörper. Beachten Sie die zulässige Achslast, die Stützlast und eine gleichmäßige, gut gesicherte Beladung.
Reduzieren Sie das Tempo, halten Sie mehr Abstand und vermeiden Sie abrupte Lenk- und Bremsmanöver. Besonders bei leeren oder leicht beladenen Anhängern kann die geringere Reifenaufstandskraft die Fahreigenschaften auf glatter Straße beeinflussen.

Mit dem Anhänger durch Europa: Wo sind Winterreifen Pflicht?
Innerhalb der EU existiert keine einheitliche Winterreifenpflicht für Anhänger. Wer mit Kastenanhänger, Autotransporter oder Wohnwagen ins Ausland fährt, muss deshalb die jeweiligen Bestimmungen des Reise- und der Transitländer beachten. Ein in Deutschland zulässiger Reifen ohne Alpine-Symbol ist nicht automatisch in jedem Land bei Schnee und Eis erlaubt.
| Land | Wichtige Regeln für Anhänger / Gespanne |
|---|---|
| Deutschland | Keine spezielle Winterreifenpflicht für Anhänger – auch nicht bei 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. |
| Schweden | Vom 1. Dezember bis 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen auch am Anhänger hinter leichten Zugfahrzeugen. Grundsätzlich Alpine-Symbol oder Spikes; speziell für Winterbetrieb hergestellte M+S-Reifen sind an Anhängern bis 3.500 kg noch bis einschließlich 30. November 2028 zugelassen. Mindestens 3 mm Profil. Bei Spikereifen am Zugfahrzeug sind grundsätzlich auch am Anhänger Spikereifen erforderlich. |
| Finnland | Vom 1. November bis 31. März bei entsprechender Witterung Winterreifenpflicht, auch für Anhänger mit mehr als 750 kg bis 3.500 kg. Die konkrete Kennzeichnung muss für den jeweiligen Reifentyp geprüft werden. |
| Österreich | Für leichte Pkw-Anhänger keine generelle Winterreifenpflicht wie für das Zugfahrzeug; winterliche Straßenbedingungen, mögliche Schneekettenregelungen und Fahrzeugklasse beachten. |
| Frankreich | In gekennzeichneten Bergregionen gelten vom 1. November bis 31. März besondere Vorschriften zur Winterausrüstung, abhängig von Fahrzeug und Gespann. Anforderungen betreffen nicht pauschal jeden einzelnen Anhängerreifen. |
| Polen | Keine allgemeine Winterreifenpflicht; wintertaugliche Ausrüstung wird bei Schnee und Eis empfohlen. |
Wichtig zum Schneeflockensymbol: Schweden ist ein konkretes Beispiel, in dem die Winterreifenpflicht auch Anhänger erfasst und das Alpine-Symbol grundsätzlich relevant ist. Für bestimmte M+S-Anhängerreifen bis 3.500 kg besteht dort aber noch eine befristete Ausnahme bis Ende November 2028. Auch Finnland kennt Winterreifenanforderungen für Anhänger; Kennzeichnungsregeln und Ausnahmen sollten vor der Abreise anhand der aktuellen nationalen Vorschriften geprüft werden.
Die Übersicht berücksichtigt ausgewählte Reiseziele und ersetzt keine Prüfung der aktuellen Bestimmungen für die genaue Fahrzeugkombination. Insbesondere Fahrzeugmasse, Reifenart, Reisedatum und Straßenzustand können entscheidend sein.
Haftung und Versicherung: Worauf kommt es an?
Aus der fehlenden Winterreifenpflicht folgt keine Befreiung von der allgemeinen Pflicht, das Gespann verkehrssicher zu betreiben. Kommt es zu einem Unfall, können der tatsächliche Reifenzustand und eine mögliche Mitursächlichkeit im Einzelfall relevant sein. Eine pauschale Aussage über Leistungskürzungen durch Versicherungen wäre jedoch nicht richtig.
Häufige Fragen zu Winterreifen auf Anhängern
Muss ein 750-kg-Anhänger Winterreifen haben?
Nein. Für einen gewöhnlichen Pkw-Anhänger besteht in Deutschland keine situative Winterreifenpflicht – unabhängig davon, ob er 750 kg oder mehr zulässige Gesamtmasse hat.
Muss ein 3.500-kg-Anhänger Winterreifen haben?
Nein, in Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht auch für Anhänger mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse nicht. Bei Auslandsfahrten kann das anders sein.
Darf ich Anhängerreifen mit M+S ohne Schneeflocke fahren?
Ja, grundsätzlich in Deutschland. Die Alpine-Kennzeichnung ist für gewöhnliche Anhänger nicht durch die situative Winterreifenpflicht vorgeschrieben.
Gilt das auch für einen Wohnwagen?
Ja, für einen gewöhnlichen Wohnanhänger gilt dieselbe grundsätzliche Rechtslage. Beachten Sie abweichende Regeln im Ausland.
Sind Winterreifen für Anhänger in Schweden Pflicht?
Ja, bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum 1. Dezember bis 31. März. Für geeignete M+S-Winterreifen an Anhängern bis 3.500 kg gilt noch eine Übergangsfrist bis 30. November 2028.
Braucht mein Zugfahrzeug das Alpine-Symbol?
Ja, sofern es unter die situative Winterreifenpflicht fällt und bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gefahren wird.
Fazit
In Deutschland müssen Anhänger keine Winterreifen und auch kein Alpine-Symbol haben. Entscheidend bleiben verkehrssichere, passende Reifen mit ausreichender Profiltiefe sowie eine den Straßenverhältnissen angepasste Fahrweise. Das Zugfahrzeug muss die Winterreifenpflicht dagegen erfüllen. Im Ausland können jedoch auch für Anhänger Winterreifen und bestimmte Kennzeichnungen vorgeschrieben sein.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 3a StVO
- § 36 StVZO
- Bundesministerium für Verkehr – Winterreifenpflicht
- ADAC – Winterreifenpflicht in Deutschland
- Schwedische Verkehrsbehörde – Winter tyres (einschließlich Anhänger und Übergangsfrist)
- Europäisches Verbraucherzentrum – Winterreifenregeln in Europa
Hinweis: Angaben zur deutschen Rechtslage, Stand 22. Oktober 2026. Für Fahrten ins Ausland sind die dortigen Vorschriften zu prüfen.